Allgemeine Infos zu Prüfungen und Wettkämpfen

Für Prüfungen und Wettkämpfe gibt es einige Voraussetzungen, die hier kurz erläutert werden.

Jeder Judoka muß nach der Paßordnung des Deutschen Judo-Bunds spätestens 6 Monate nach Vereins- oder Abteilungszugehörigkeit einen Paß haben. Er ist nur gültig mit einer abgestempelten Jahressichtmarke und muß die Jahressichtmarke des Eintrittsjahres enthalten. In den Paß werden die Zugehörigkeit zum Verein, die Ergebnisse der sportärztlichen Untersuchungen, die Graduierungen (Gürtelprüfungen) usw. eingetragen. Der Judopaß ist Eigentum des Inhabers.

Als Anfänger beginnt man mit dem weißen Gürtel. Um einen anderen Gürtel tragen zu dürfen, muß eine Prüfung abgelegt werden, auf der ein vorgeschriebenes Prüfungsprogramm zu absolvieren ist. Die Gürtelfarben sind weißgelb (8. Kyu), gelb (7. Kyu), gelborange (6. Kyu), orange (5. Kyu), orangegrün (4. Kyu), grün (3. Kyu), blau (2.Kyu), braun (1. Kyu) und schwarz (Dan-Grade). Die Vorbereitungszeit zwischen den Gürtelprüfungen beträgt mindestens 6 Monate bis 2 Jahre, ein Mindestalter für die einzelnen Gürtelfarben ist vorgeschrieben.

Erst mit einem gelben Gürtel kann man an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen. An allen Wettkampfveranstaltungen dürfen sich nur Judokas beteiligen, die einen gültigen Judopaß mit aktueller Jahressichtmarke und eingetragenem Kyu-Grad (d.h. Gürtelfarbe) haben.